AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines eHLF 20 nach DIN 14530, Teil 27 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig, Leipzig
- Veröffentlicht
- 04.10.2026
- Frist (Submission)
- 19.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144213 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug mit vollelektrischem Antrieb (eHLF 20) nach DIN 14530, Teil 27 — Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung feuerwehrtechnischer Normbeladung der Tabelle 1, Gruppe 1 - 9 nach DIN 14530, Teil 27. — Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von wasserführenden Armaturen für das eHLF nach DIN 14530, Teil 27. — Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung eines Beladesatzes "Wasserschaden" für das eHLF nach DIN 14530, Teil 27. — Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung eines Hochleistungslüfters "B.S. HP 18 iB+" oder gleichwertig für das eHLF nach DIN 14530, Teil 27. — Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von hydraulischen Rettungsgeräten inkl. Zubehör für das eHLF nach DIN 14530, Teil 27. — Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung Werkzeugkoffern für das eHLF nach DIN 14530, Teil 27. — Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung eines Hebekissensatzes und Absturzsystem "Paratech" o. gleichwertig für das eHLF nach DIN 14530, Teil 27.
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 67 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.