AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/298708) · Abgerufen am 09.10.2026 10:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-683782-2026/

Generalplanung Sanierung RZ

Notice-ID: ted-683782-2026 · Procedure-ID: d5c2f277-048c-4801-b866-e1e377bd26b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Maßnahme B71H E155000022 UNIGesamt, Rechenzentrum, 4.Tbm, Bestand Generalplanerleistung für die Sanierung des Bestandrechenzentrums der Universität Augsburg nach DIN 50600. Durchführung der Leistungsphasen 1-9, einschließlich Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Losweise Vergabe der ausführenden Firmen. (siehe hierzu Leistungsumfänge/Honorarangebote) Auszuführende Leistungsbilder: Objektplanung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, HKLS, Elektroplanung, Freianlagen, Bauphysik Gebäudedaten: Gesamtfläche ca. 1.500 m²

Vertragslaufzeit

Periode
65 Monate
Beginn
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).