AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/683886-2026) · Abgerufen am 29.10.2026 03:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-683886-2026/

Rahmenvertrag Extreme Komponente

Notice-ID: ted-683886-2026 · Procedure-ID: 44dc1e6c-5af1-4c2c-ac7f-a2854bb4c6ac

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Stammdaten

Auftraggeber
München Klinik gGmbH
Veröffentlicht
05.10.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
32420000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
3.500.000 €

Beschreibung

Die München Klinik gGmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über den bedarfsweisen Bezug aktiver Netzwerkkomponenten des Herstellers Extreme Networks für Kernnetz, Verteilnetz, Gebäude- und Etagenversorgung sowie WLAN- und Access-Netze abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die zugehörigen Herstellerleistungen (Herstellerwartung), Lizenzen und Subscriptions sowie die Unterstützung bei Bereitstellung, Inbetriebnahme und Integration in die bestehende, produktiv betriebene Netzwerkinfrastruktur. Der Bedarf ergibt sich insbesondere aus lifecyclebedingten Ersatzbeschaffungen, Erweiterungen von Netzkapazität und Anschlussdichte, Bau-, Umbau-, Umzugs- und Modernisierungsmaßnahmen, der Erweiterung von WLAN- und Access-Netzen, Sicherheits-, Segmentierungs- und Verfügbarkeitsvorgaben, dem Ersatz defekter oder abgekündigter Komponenten sowie kurzfristigen Projekt- und Störungsbedarfen. Einzelaufträge werden durch Abrufe erteilt. Eine Abnahmepflicht in bestimmter Höhe besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
05.10.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 15.10.2026 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).