AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YR7DY6BT8MFY/documents) · Abgerufen am 28.10.2026 12:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-684957-2026/

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Notice-ID: ted-684957-2026 · Procedure-ID: 05ea2cc1-4cea-430c-ad8b-217477c05643

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Stelle Mammographie-Screening Bayern, München
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
04.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Versand- und Versandvorbereitung von 1,70 Millionen personalisierten Einladungsschreiben zu einem von der Zentralen Stelle vorgegebenem Datum pro Jahr. - Die Auftraggeberin wird im Anschluss an das Vergabeverfahren zu dieser Leistungsbeschreibung die Briefbeförderung/Versandleistung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Der Druckdienstleister steht bereits fest. Dieser ist für die Verarbeitung die Druckdaten zuständig. Der Versandienstleister (hier ausgeschrieben) - ist für die Sortierung, Konsolidierung und Freimachung (DV-Freimachung oder alternative Frankatur eines alternativen Briefdienstleisters) verantwortlich, nach den drei Varianten (siehe unten, näher beschrieben in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) Kurzfassung der möglichen drei Varianten: Variante 1: Freimachung im Druckprozess: Die Freimachung erfolgt bereits beim Druck nach Vorgaben des Briefdienstleisters, entweder mittels DV-Freimachung (DPAG) oder anhand durch eine bereitgestellter portooptimierter Daten (inkl. UPOC). Der Versanddienstleister haftet für Sortierung und Portovorteile, der Druckdienstleiter nur für nachweisliche Bedienfehler. Variante 2: Codebasierte Freimachung: Der Versanddienstleister stellt Software und Freimachungscodes (z. B. UPOC) bereit. Der Druckdienstleister druckt die Codes auf, übermittelt die zugehörigen Sendungsdaten und stellt die Einmalverwendung der Codes sicher. Der Versanddienstleister haftet für Sortierung und Portovorteile, der Druckdienstleister nur für nachweisliche Bedienfehler. Variante 3: Freimachung durch Versanddienstleister: Der Druckdienstleister stellt die Briefe ohne Versandvermerke oder sonstigen Kriterien bereit und übergibt diese in der Reihenfolge der Datensätze der Auftraggeberin an den Versanddienstleister. Alle Aufgaben für den Versand und Vorbereitung müssen durch den Versanddienstleister erfolgen.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
20 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bund, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).