AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18b8c754c76-488a19dab626f139) · Abgerufen am 05.08.2026 23:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-685204-2023/

Vergabe von Planungsleistungen; Architektur - Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI

Notice-ID: ted-685204-2023 · Procedure-ID: 82b26b10-c0d6-4f34-9842-c73c0a48c93c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Grimma, Grimma
Veröffentlicht
09.11.2023
Frist (Submission)
11.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe von Planungsleistungen Architektur - Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, iVM Anlage 10.1. für LPH 4-9 \nBesondere Leistungen:\n- Wärmeschutz und Energiebilanz (Wärmeschutznachweis)\n- Erstellung des Energieausweises gem. §§ 16 ff. EnEV\n- Raumakustik\n- Erstellung eines Terminplanes \n- Einarbeitungszeit\n\nMaßnahmen der Sanierung sind u.a. ein kompletter Fensteraustausch, Fassadensanierung, Sonnenschutz, Umrüstung der Heizung von Gas auf Wärmepumpe und elektrotechnische Ertüchtigung. \n\nDie Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
83 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).