Angabe von mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Die Mitteilung hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Die verlangten Angaben sind zwingend einzureichen und können durch Bewerber/Bieter insbesondere nicht unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken verweigert werden. Die Bewerber/Bieter sind für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, sich ggfls. um die Einwilligung des Referenzgebers zur Datenweitergabe zu bemühen. Werden die geforderten Angaben nicht mit dem Angebot/der Bewerbung abgegeben, so können betroffene Referenzen bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Letztlich kann dies zum Ausschluss in dem Vergabeverfahren führen. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden. Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen. Die Referenzen werden vom Auftraggeber hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Ausführung der Leistung geprüft und als Eignungskriterium festgelegt.