AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYNLENL/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 04:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-685570-2024/

Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde - hier: Tragwerksplanung

Notice-ID: ted-685570-2024 · Procedure-ID: bfa2e267-f72f-4114-8830-0c9dcd8209ac

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oelde, Oelde
Veröffentlicht
07.11.2024
Frist (Submission)
18.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71328000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Planungen sehen vor das Bestandsgebäude weitestgehend zu erhalten und durch einen zweigeschossigen Anbau, der den bestehenden Zwischenbau integriert, zu erweitern. Hierdurch soll ein kompakter Baukörper entstehen. Lediglich der Gebäudeteil mit der alten Hausmeisterwohnung soll abgerissen werden. Ob auch das WC-Gebäude abgerissen wird, muss im weiteren Planungsverlauf noch geklärt werden. Die Leistungen der Tragwerksplanung umfassen für den neuen Gebäudeteil die Grundleistungen in den Leistungsphasen 1-6 entsprechend HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1. sowie als besondere Leistungen für die Änderungen am Tragwerk des Bestandsgebäudes.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).