AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/VMPSatellite/notice/CXWSYY6DY60Z1322/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 23:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-685684-2026/

Betrieb der Informationsstelle "Fahrradparken

Notice-ID: ted-685684-2026 · Procedure-ID: df5a1fb4-7972-4ce9-a7ac-fe4941e26c64

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Logistik und Mobilität, Köln
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
12.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75130000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Fortführung und der Betrieb der Informationsstelle "Fahrradparken". Dem BALM wurde die Projektträgerschaft für das Sonderprogramm "Stadt und Land" (SP "S&L") übertragen. Hierzu zählt auch der Betrieb der im Jahr 2021 eingerichteten Informationsstelle, die Kommunen sowie weitere relevante Akteure durch fachliche Beratung, Wissenstransfer, Informationsangebote und praxisorientierte Arbeitshilfen bei der Planung und Umsetzung von Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäusern unterstützt. Die derzeitige Beauftragung endet zum 31.12.2027; die Informationsstelle soll ab dem 01.01.2028 fortgeführt und fachlich sowie inhaltlich bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die weitere Entwicklung des Handlungsfeldes und die bis zum Jahr 2030 bestehende Verwaltungsvereinbarung des SP "S&L" begründen auch über das Jahr 2027 hinaus einen erheblichen Informations- und Unterstützungsbedarf. Aktuellere Abschätzungen aus der laufenden Auftragsperiode gehen aufgrund des prognostizierten steigenden Fahrgastaufkommens von rund 1,84 Mio. zusätzlichen Fahrradstellplätzen bis zum Jahr 2040 aus. Gleichzeitig steigen die planerischen, technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen, insbesondere bei Fahrradparkhäusern und komplexen Anlagen an Bahnhöfen und sonstigen ÖPV-Schnittstellen. Darüber hinaus gewinnen Themen wie Digitalisierung und Zugangssysteme, Datenstandards und Schnittstellen, GIS-gestützte Planungsverfahren sowie digitale und perspektivisch KI-gestützte Wissensangebote an Bedeutung. Um die Umsetzung vor Ort durch Information und Beratung zu unterstützen und insbesondere die Kommunen in die Lage zu versetzen, eigenständig Fahrradabstellanlagen an ÖPV-Stationen zu planen und umzusetzen, soll die bestehende Informationsstelle "Fahrradparken" ab dem 01.01.2028 fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu sollen die bisherigen Erkenntnisse und relevanten Wissensbestände, insbesondere bestehende Studien und Publikationen der Informationsstelle, systematisch gesichert, aktualisiert und durch neu zu erarbeitende Informationen ergänzt sowie aktiv und serviceorientiert insbesondere an interessierte Kommunen und weitere relevante Akteure weitergegeben werden. Die Informationsstelle soll dabei auch neue fachliche und technische Entwicklungen aufgreifen und für die kommunale Praxis nutzbar machen. Die vorgenannten Leistungen können nicht selbst durch den Auftraggeber erbracht werden, sodass der Bedarf einer Vergabe der Leistungen an einen Auftragnehmer mit entsprechender fachlicher Expertise besteht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).