AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68DY65KK3B2/documents) · Abgerufen am 10.10.2026 07:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-686185-2026/

Rahmenvertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschau

Notice-ID: ted-686185-2026 · Procedure-ID: 7087e799-31b8-45a1-940e-dfb95f227e86

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement, Essen
Veröffentlicht
06.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85121100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von ärztlichen Leistungen für das Gesundheitsamt der Stadt Essen im Rahmen der zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen gemäß § 15 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) sowie vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW. Das Gesundheitsamt ist als untere Gesundheitsbehörde gemäß § 15 Abs. 1 BestG NRW dazu verpflichtet, vor jeder Feuerbestattung eine zweite Leichenschau durchzuführen. Mit der Durchführung einer zweiten Leichenschau soll bestätigt werden, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht. Gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW ist vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland ebenfalls eine ärztliche Untersuchung erforderlich, mit der festgestellt werden soll, ob Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen. Die zweite Leichenschau findet im Krematorium kurz vor der Einäscherung statt. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).