AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/686201-2026) · Abgerufen am 29.10.2026 20:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-686201-2026/

Rahmenvereinbarung Front Arena Prime Berater

Notice-ID: ted-686201-2026 · Procedure-ID: 7b0726a4-db8a-4409-8e37-31b424a81879

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Stammdaten

Auftraggeber
NRW.BANK AöR
Veröffentlicht
06.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
16.806.723 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird die Weiterentwicklung der IT-Systeme der NRW.BANK im Handels-, Risikocontrolling und Back Office-Umfeld sein. Weitere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung. Die Vergabe der Einzelaufträge zu der Rahmenvereinbarung erfolgt auf der Vergabeplattform vergabe.NRW auf Basis von Miniwettbewerben zwischen den Vertragspartner zur Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung soll mit 8 Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann zwei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der maximale Abruf liegt bei 20 Mio. Euro (brutto) insgesamt über alle Rahmenvertragspartner bzw. maximal 6 Mio. Euro (brutto) pro Rahmenvertragspartner. Eine Mindestabnahme wird nicht zugesagt.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (8)
Be Shaping The Future - Performance, Transformation, Digital GmbH · CFS - Consulting for Financial Services GmbH · d-fine GmbH · Dr. Nagler & Company GmbH · MEG Analytics GmbH · Q-con GmbH · stratec consultants GmbH · x1F Management & Technology Services GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).