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Beschreibung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Es wird empfohlen, einen Landschaftsarchitekten sowie einen Brandschutzberater beratend hinzuzuziehen. Die Ausloberin wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis einschließlich der Leistungsp
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Es handelt sich um einen Architektenwettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrstützpunkts und Feuerwehrhauses in Homberg (Efze).
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und juristische Personen, die die fachlichen Anforderungen erfüllen.
Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-5 ist vorgesehen, mit Option auf weitere Leistungsphasen.
Die Eignung wird anhand der Berufsbezeichnung 'Architekt/Architektin' oder gleichwertiger Nachweise geprüft.
Gesucht werden Architekten oder juristische Personen mit entsprechender Geschäftstätigkeit für den Neubau eines Feuerwehrstützpunkts und Feuerwehrhauses in Homberg (Efze).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Anforderungen gemäß Berufsanerkennungsrichtlinie erfüllen. Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-5 ist vorgesehen, mit der Option auf Leistungsphasen 6-9.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1
Wettbewerbsergebnis50 %
Qualität
Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte (und soweit ein 5. Preis vergeben wird, der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte).
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation40 %
Qualität
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation Unterkriterien: - Darstellung der beabsichtigten Umsetzungsstrategie zum Wettbewerbsbeitrag 30 % von insgesamt 40 % - Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 40 % Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergebenden Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 8 Punkte = gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 6 Punkte = befriedigende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 4 Punkte = ausreichende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 2 Punkte = mangelhafte Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 0 Punkte = ungenügende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
Honorar10 %
Preis
Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Es wird empfohlen, einen Landschaftsarchitekten sowie einen Brandschutzberater beratend hinzuzuziehen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bewerbenden, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Teilnahmeantrag und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskriterien: - Fristgerechte Abgabe des Teilnahmeantrags (online über die Vergabeplattform) - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen) - Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alternativ der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (online über die Vergabeplattform) - Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen (online über die Vergabeplattform) Bewerbenden qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl. Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben in Anlage T.4 des Teilnahmeantrags, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Eignungskriterien nach Pkt. 6.2.4 genügen. Eignungskriterien Kategorie A: Hochbauprojekt 1 Projekt - Mindestkriterium: A1 Referenzprojekt Kategorie A1 "Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein"-> oder vergleichbares Projekt - Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen - Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI - Baukosten KG 300 und 400: mindestens 5,0 Mio. EUR netto - Angabe BGF (mindestens 1.000 m²) - Abschluss LPH 8 Zeitraum: nach dem 1.1.2016 bis zum 31.10.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt - Mindestkriterium: A2 Referenzprojekt Kategorie A2 "Neubau Gebäudeplanung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber" (es gelten auch kirchliche Träger) - Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen - Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI - Baukosten KG 300 und 400: mindestens 2,0 Mio. EUR netto - Angabe BGF (mindestens 500 m²) - Abschluss LPH 8 Zeitraum: nach dem 1.1.2016 bis zum 31.10.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang auf elektronischem Weg oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB) der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1 - 3 / 64283 Darmstadt Telefon: 0 6151/12-6601 Telefax: 0 6151/12-5816 E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Bietergemeinschaft
„Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.“
Historischer Durchschnitt aus 284.184 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 110.203 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Homberg (Efze).
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: