AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/686334-2026) · Abgerufen am 17.10.2026 03:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-686334-2026/

eGK, PIN/PUK, Lichtbildeinholung- und Digitalisierung

Notice-ID: ted-686334-2026 · Procedure-ID: 8149dec6-8807-46fa-a6d2-6a37ab2dc502

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Stammdaten

Auftraggeber
BARMER Beschaffung und Vergabe
Veröffentlicht
06.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75122000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Einholung, Annahme und Prüfung von postalisch und digital eingereichten Lichtbildern der Versicherten gemäß den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Qualitätsanforderungen und gematik-Spezifikationen, sowie deren weitere Verarbeitung. Die Leistungen beinhalten sowohl die laufende Einholung von Lichtbildern (z. B. für neue Versicherte) als auch die anlassbezogene Einholung (z. B. aufgrund abgelaufener Gültigkeit bestehender Lichtbilder). Lichtbilder im Sinne der Ausschreibung sind sowohl auf Papier eingereichte als auch digital eingereichte Fotos. — Für Versicherte der BARMER ist eine Ausstattung mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der aktuellen Generation zu gewährleisten. Auf Wunsch der Versicherten ist ergänzend ein zur eGK gehöriger PIN-/PUK-Brief zu versenden. Der Versand des PIN-/PUK-Briefes erfolgt erst nach vorheriger erfolgreicher Verifizierung der Versicherten gegenüber dem Auftraggeber.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
28.02.2034

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Giesecke+Devrient ePayments GmbH · PAV Card GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).