AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Managed Services Website (Hosting, Betrieb, Betreuung, Weiterentwicklung) - TYPO3
Stammdaten
- Auftraggeber
- Managed Services Website (Hosting, Betrieb, Betreuung, Weiterentwicklung) - TYPO3, Mannheim
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- Frist (Submission)
- 05.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72415000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftragnehmer stellt die für Betrieb und Skalierung der Website erforderliche Ser-ver-Infrastruktur (Produktiv-, Staging-Server) in einer europäischen, DSGVO-konformen Cloud-Umgebung bereit und betreibt diese fortlaufend. - Bereitstellung dedizierter/virtueller Server für Produktiv- und Staging-Umgebung mit ausreichender Dimensionierung (CPU, RAM, Storage, Traffic) und Skalierungsmöglich-keit bei Bedarf - Rechenzentrumsstandort in Deutschland/EU, vollständige DSGVO-Konformität - 24/7-Monitoring der Infrastruktur, Cloud-Firewall - 3-2-1-Backup-Strategie inkl. regelmäßiger Wiederherstellungstests - TLS-Zertifikate (automatisiert, z. B. Let"s Encrypt) und laufende Prüfung der HTTP-Sicherheits-Header - Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) nach Art. 28 DSGVO als ver-pflichtender Vertragsbestandteil - Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern ist im Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zu regeln. Verarbeitungsorte und Änderungen in der Unterauftragsver-arbeitung sind transparent anzugeben und nach den vertraglich festgelegten Geneh-migungs- bzw. Informationsmechanismen zu behandeln.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.