Rahmenvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang mit Bauprojekten der Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung
🕒Angebote bis 04.11.2026, 23:59 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist der zentrale Dienstleister für das Immobilienmanagement des Landes Baden-Württemberg. Er betreut ca. 8.000 Gebäude, welche zum Teil denkmalgeschützt sind. Sein Auftrag ist es, die Gebäude, die Grundstücke und die baulichen Anlagen zu erhalten, weiterzuentwickeln und nachhaltig zu bewirtschaften, damit sie langfristig einen Mehrwert für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt bieten. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg nimmt dabei sämtliche Hochbaumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg wahr. Für diverse Hochbaumaßnahmen erhält der Landesbetrieb Mittel des Bundes nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Die Planung, Koordinierung und Umsetzung dieser Hochbaumaßnahmen begründet einen zusätzlichen, teilweise kurzfristig auftretenden Personalbedarf. Um den zusätzlichen Personalbedarf bedarfsgerecht abzudecken, sollen die vorhandenen Personalkapazitäten im Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ergänzt werden. Ziel ist es, den Ämtern des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg bei konkretem Personalbedarf einen möglichst kurzfristigen und flexiblen Zugriff auf qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedlicher Fachrichtungen und Qualifikationen über geeignete Personaldienstleister zu ermöglichen. Hierzu soll mit mehreren Personaldienstleistern ein Rahmenvertrag über die Arbeitnehmerüberlassung geschlossen werden. Dieser Rahmenvertrag soll die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg und dem Personaldienstleister festlegen und somit die Grundlage für die zukünftigen Arbeitnehmerüberlassungsverträge bilden. Hierzu gehören insbesondere folgende Profile: Profil 1 - Projektentwicklung Technik / Wärmewende Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker bzw. Personen mit Hochschulabschluss insbesondere in den Bereichen Technische Gebäudeausr
Vollständige Beschreibung (3.742 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Gegenstand ist die Arbeitnehmerüberlassung für drei definierte Profile in den Bereichen Technik, Wärmeumstellung und Bauherrenvertretung.
Der Rahmenvertrag wird mit maximal vier Dienstleistern geschlossen und umfasst ein geschätztes Volumen von 9 Millionen Euro.
Einzelaufträge werden bei konkretem Bedarf durch einen erneuten Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern vergeben.
Bieter müssen ihre Eignung zur Bereitstellung von Fachkräften mit Hochschulabschluss oder staatlich geprüften Technikern in den genannten Fachrichtungen nachweisen.
Die detaillierten Anforderungen an die Personalprofile sind dem Dokument Anforderungsprofile in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sucht Personaldienstleister für einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung von Fachkräften in den Bereichen Bauprojektleitung, Projektsteuerung und technische Gebäudeausrüstung.
Der geschätzte Auftragswert beträgt 9.000.000 EUR, wobei der Vertrag mit bis zu vier Dienstleistern geschlossen werden soll. Bieter müssen die Fähigkeit zur kurzfristigen Bereitstellung qualifizierten Personals für spezifische Anforderungsprofile nachweisen.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Kunden-, Vertrags- und Eskalationsmanagement20 %
Qualität
siehe Dokument "Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags"
Kalkulationsfaktor20 %
Kosten
siehe Dokument "Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verfügen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung erfüllen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorliegen.
Mit dem Angebot ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen, mit der das Vorliegen einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bestätigt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der Erlaubnis zu verlangen.
Der Bieter hat zu erklären, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, sind Art und Umstände des Ausschlussgrundes anzugeben. Wurden Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen, sind diese ebenfalls anzugeben. Mit dem Angebot ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen.
Der Bieter hat zu gewährleisten, dass die im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen sowie der auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse anwendbaren tarifvertraglichen Bestimmungen beschäftigt und vergütet werden.
Mit dem Angebot ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen, mit der die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen bestätigt wird.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei vergleichbare Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung erbracht haben. Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen, die die Überlassung von technisch bzw. fachlich qualifiziertem Personal und/oder Personal für Projektleitungs-, Projektsteuerungs- oder vergleichbare Tätigkeiten zum Gegenstand hatten.
Mit dem Angebot ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen. Für drei vergleichbare Referenzen sind jeweils Auftraggeber, Leistungszeitraum, Art und Umfang der Leistung sowie der Qualifikationsbereich des überlassenen Personals anzugeben.
Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter muss über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen, um die von dem Rahmenvertrag erfassten Personalbedarfe bedienen zu können.
Mit dem Angebot ist das in den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen. Darin sind die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren sowie die aktuell beschäftigten bzw. für Arbeitnehmerüberlassungen zur Verfügung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den für den Rahmenvertrag relevanten Personalprofile anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Referenzen
„Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker bzw. Personen mit Hochschulabschluss insbesondere in den Bereichen Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Energietechnik oder vergleichbaren Fachrichtungen“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker bzw. Ingenieurinnen und Ingenieure insbesondere aus den Bereichen Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Energietechnik oder vergleichbaren Fachrichtungen“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Personen mit Hochschulabschluss insbesondere in Architektur, Bauingenieurwesen, Baubetrieb, Projektmanagement Bau oder vergleichbaren Fachrichtungen“
ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert.
Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich).
Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.
Historischer Durchschnitt aus 49.137 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.540 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: