AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 17:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-687456-2023/

HLF 20 für die Gemeinde Zorneding

Notice-ID: ted-687456-2023 · Procedure-ID: 970f24f5-78d4-4ddd-9912-e09c1fdda7f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Zorneding
Veröffentlicht
10.11.2023
Frist (Submission)
20.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
455.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20

Geschätzter Wert
120.000 €

Los 2 — Lieferung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20

Geschätzter Wert
250.000 €

Los 3 — Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20

Geschätzter Wert
50.000 €

Los 4 — Lieferung der Beladung - hydraul. Rettungssatz für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug

Geschätzter Wert
35.000 €

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Gemeinde Zorneding, Zorneding

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).