AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a1c801e71-3524d438e3363c52) · Abgerufen am 14.10.2026 14:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-687725-2023/

Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen HMUKLV

Notice-ID: ted-687725-2023 · Procedure-ID: c75eddc2-ea4b-472f-87a6-b4d8d6dbe77a

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-, Wiesbaden
Veröffentlicht
10.11.2023
Frist (Submission)
14.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90713000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
672.269 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) beabsichtigt, ein Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen zur Ausweitung des Angebots an Lebensmitteln in Bio-Qualität und/oder an Lebensmitteln aus der Region, zu denen auch Bio-Lebensmittel zählen können, in der Gemeinschaftsverpflegung einzurichten. Darüber hinaus umfasst die Beratung die Begleitung weiterer Maßnahmen, von denen ein Klimaschutzeffekt zu erwarten ist. \n\nFür die Maßnahmen steht ein maximales Budget von 200.000 Euro (brutto) p.a. zur Verfügung. Für die Gesamtlaufzeit des Projektes von 2024 bis 2027 stehen maximal 800.000 EUR (brutto) zur Verfügung, maximal jedoch 200.000 EUR pro Kalenderjahr. Im Rahmen des Budgets von maximal 200.000 EUR brutto p.a. muss der Auftragnehmer mindestens 15 Kantinen/Großküchen p.a. beraten können. Der Auftraggeber beabsichtigt jedoch nicht mehr als 20 Kantinen/Großküchen p.a. beraten zu lassen. \n\nDem Auftraggeber steht es frei wie viele Kantinen/Großküchenberatungen er aus dieser Vereinbarung in Anspruch nimmt (jedoch mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen/Großküchen). Abgerechnet wird ausschließlich nach der tatsächlichen Anzahl an beratenen Kantinen bzw. Großküchen (maximal jedoch 20 Kantinen/Großküchen). \nAngebote, die bei der Annahme von mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen- bzw. Großküchenberatungen, das zur Verfügung stehende Gesamtbudget von 200.000 EUR (brutto) p.a. bzw. 800.000 EUR (brutto) für die Projektlaufzeit 2024 bis 2027 überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.\n\nZum Beratungsinhalt gehören unter anderem:\n- Ausweitung des Anteils an Bio-Lebensmitteln und (Bio-)Lebensmitteln aus der Region\n- Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter Gerichte und Redukion des Fleichanteils\n- Ermittlung und Ausweisung des CO2-Fußandrucks, Information und Preisanreize\n- weitere Klimaschutzrelevante Aspekte\n\nZusätzliche Leistungen:\n- Öffentlichkeitsarbeit \nzu mindestens zwei Einrichtungen pro Kalenderjahr, die einen besonders erfolgreichen Beratungsprozess durchlaufen haben ("Leuchttürme") ist der Kontakt zum HMUKLV zu geeigneter öffentlichkeitswirksamer Presse herzustellen und das entsprechende Einverständnis seitens der Kantine bzw. Großküche einzuholen.\n\nFür die Akquise zu beratener Einrichtungen inklusive öffentlicher Bewerbung der Maßnahme und Beschaffung entsprechender Werbe- und Informationsmaterialien stehen insgesamt bis zu zehn Prozent des Gesamtauftragswertes, maximal jedoch insgesamt 80.000 EUR zur Verfügung.\n\n- Evaluation \nDas Beratungsangebot ist in angemessener Weise zu evaluieren. Ein Evaluationskonzept ist bis acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Evaluation soll die Zielerreichung der Aspekte der Beratungsinhalte analysieren und bewerten.\nFür die Evaluation sind bis zu zehn Prozent des Gesamtauftragswertes maximal jedoch 80.000 EUR einzuplanen.\n\nFür weitere Informationen wir auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).