Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: Der Vertragsentwurf wurde aktualisiert.

Rahmenvertrag Redaktionsleistungen (Externe Redaktion) für die Serviceportale Amt24 und service-bw

Sächsische Staatskanzlei · Dresden

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH →

Beschreibung

Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Baden-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoftware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält neben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentlichem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen. Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstellen, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behöddennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Der Vertragsentwurf wurde aktualisiert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvertrag für externe Redaktionsleistungen für die Serviceportale Amt24 und service-bw.
  • Aufgaben umfassen redaktionelle und koordinierende Tätigkeiten für Verwaltungsleistungen und Behördendaten.
  • Die Inhalte werden über Schnittstellen auch für den Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) im Rahmen des OZG genutzt.
  • Geschätzter Wert des Rahmenvertrags beträgt 2.100.000 EUR.
  • Es besteht keine Abnahmeverpflichtung; Leistungen werden nach Bedarf abgerufen.

Gesucht werden externe Redaktionsleistungen zur Unterstützung der Serviceportale Amt24 und service-bw.

Der geschätzte Wert beträgt 2.100.000 EUR. Die Leistung umfasst die redaktionelle und koordinierende Betreuung von Inhalten für Verwaltungsleistungen und Behördendaten, die über Schnittstellen auch für andere Portale und Anwendungen genutzt werden.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 2.100.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 16.11.2023 Der Vertragsentwurf wurde aktualisiert. · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 99 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.997 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.484.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

2.100.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 16.11.2023, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer SK.13.1-0453/15/16
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Dresden
Veröffentlicht 10.11.2023
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.02.2024 – 31.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.931 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.528 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Sächsische Staatskanzlei. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen: