AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y42HD6C/documents) · Abgerufen am 09.08.2026 09:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-688484-2023/

Neubau Wartungseinrichtung Butzbach - VE 07 - URD-Maschine

Notice-ID: ted-688484-2023 · Procedure-ID: fbc74868-897c-45f6-b3bc-7d0335a524ff

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Stammdaten

Auftraggeber
Hessische Landesbahn GmbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
09.11.2023
Frist (Submission)
11.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42621100 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Hessische Landesbahn GmbH (HLB) plant die Errichtung einer neuen Wartungseinrichtung für Schienenfahrzeuge im Norden der Stadt Butzbach. Die Wartungseinrichtung soll Anlagen für die betriebsnahe und schwere Instandhaltung von Fahrzeugen mit elektrischen und dieselgetriebenen Antrieben aufweisen. Im Rahmen dieses Neubaus der Wartungseinrichtung Butzbach wird auch eine Unterflurradsatzdrehmaschine (URD) errichtet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer schlüsselfertigen betriebsbereiten Unterflurdrehbank (URD). Planungsleistungen unmittelbar nach Auftragserteilung. Montagezeitraum: Voraussichtlich Mai bis Juli 2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).