AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCNHXCT/documents) · Abgerufen am 08.10.2026 20:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-689459-2026/

Unterhalts- und Grundreinigung aller Einrichtungen der Gemeinde Schulzendorf

Notice-ID: ted-689459-2026 · Procedure-ID: 1ff076ca-fd72-4288-a05a-77f4a7f37741

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schulzendorf, Schulzendorf
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es wurde festgelegt, dass ein Bieter über alle Zuschlagskriterien maximal 100 Punkte erreichen kann. Die maximal erreichbaren Punktwerte je Kriterium entsprechen der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Preis (Gewichtung 35,0% entspricht max. möglichen 35 Punkten) - Leistungserbringung (Gewichtung 30,0% = max. 30 Punkte) - Qualitätsmaßnahmen (Gewichtung 35,0% = max. 35 Punkte) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Die Details der Bewertung sind auf den Anlagen "Erläuterung Zuschlagskriterien" sowie "Beispiel Bewertungsmatrix" dargestellt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien neben dem Preis nutzen die Bieter bitte die Formulare "Leistungseinschätzung" sowie "Qualitätsmaßnahmen". Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Gerundet wird auf zwei Stellen nach dem Komma. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über die Zuschlagserteilung. — Es wurde festgelegt, dass ein Bieter über alle Zuschlagskriterien maximal 100 Punkte erreichen kann. Die maximal erreichbaren Punktwerte je Kriterium entsprechen der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Preis (Gewichtung 35,0% entspricht max. möglichen 35 Punkten) - Leistungserbringung (Gewichtung 30,0% = max. 30 Punkte) - Qualitätsmaßnahmen (Gewichtung 35,0% = max. 35 Punkte) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Die Details der Bewertung sind auf den Anlagen "Erläuterung Zuschlagskriterien" sowie "Beispiel Bewertungsmatrix" dargestellt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien neben dem Preis nutzen die Bieter bitte die Formulare "Leistungseinschätzung" sowie "Qualitätsmaßnahmen". Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Gerundet wird auf zwei Stellen nach dem Komma. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über die Zuschlagserteilung.

Lose

2 Lose (max. 1 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).