AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/690061-2026) · Abgerufen am 08.10.2026 15:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-690061-2026/

Unternehmensweite CDE ("BGE-CDE")

Notice-ID: ted-690061-2026 · Procedure-ID: 1d0a7c27-ccaf-43ab-8d23-145649ca565e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Veröffentlicht
07.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72212321 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
773.870 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der BGE findet die BIM-Methodik derzeit insbesondere in den Planungs- und Realisierungsphasen der Bauvorhaben Anwendung. Dort werden verschiedene common data environments (CDEs) mehrerer Hersteller genutzt, die den individuellen und „historischen“ Bedürfnissen der Endlagerprojekte entsprechen (sogenannte Projekt-CDEs; Produkte: Autodesk Construction Cloud (Autodesk), Dalux (Dalux), Eplass (Thinkproject)). Diese Projekt-CDEs sind infrastrukturell autarke Datenverwaltungseinheiten, die sich aus den Alltagserfordernissen entwickelt haben bzw. entwickeln. Auf lange Sicht ist es die Absicht, den Daten- und Funktionsumfang der Projekt-CDEs zu standardisieren, zu integrieren und alle bauwerksabhängigen BGE-Prozesse zu berücksichtigen, so dass ein durchgängiges Gesamtsystem entsteht, in dem die BIM-Modelldaten verwaltet und zugänglich gemacht werden. Dieses System soll den Namen BGE-CDE tragen und eine dauerhafte und ausbaufähige BIM-Datenplattform sein.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kaulquappe AG Badestraße 141 9005 Zürich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).