AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/690361-2026) · Abgerufen am 05.11.2026 20:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-690361-2026/

Lieferung von Busreifen

Notice-ID: ted-690361-2026 · Procedure-ID: 53ebcf4f-ee6f-4f4d-87e5-60b0c91e4b49

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Veröffentlicht
07.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34352200 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Busreifen für unsere Stadtlinienbusflotte in 2 Losen. Los 1 - "Lenkachse" und Los 2 "Antriebsachse/Nachlaufachse". Wir möchten im Los 2 sowohl Neureifen als auch runderneuerte Reifen zulassen, sofern diese die technischen Anforderungen erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass alle Anbieter am Verfahren teilnehmen können und wir sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Lösungen berücksichtigen. — Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Busreifen für unsere Stadtlinienbusflotte in 2 Losen. Los 1 - "Lenkachse" und Los 2 "Antriebsachse/Nachlaufachse". Wir möchten im Los 2 sowohl Neureifen als auch runderneuerte Reifen zulassen, sofern diese die technischen Anforderungen erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass alle Anbieter am Verfahren teilnehmen können und wir sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Lösungen berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
RTB Lange GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).