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Wuppertal (Erweiterung des Verwaltungsgebäudes) / Baufeinreinigung [132-2026]
BG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBaufeinreinigung (Schluss- und Bauendreinigung)🏆 GSI Gebäudeservice GmbH · Erftstadt
- GSI Gebäudeservice GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Baufeinreinigung (Schluss- und Bauendereinigung) eines Verwaltungsgebäudes.
- Die Leistung umfasst die Reinigung von Neubau- und Bestandgeschossen, inklusive TGA-Leitungen und Außenfassade.
- Der Ausführungszeitraum ist auf die Kalenderwochen 48 bis 51 im Jahr 2026 angesetzt.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 27.324,00 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zum Abschluss der Baumaßnahmen zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes ist die Baufreireinigung (Schluss- und Bauendereinigung) durchzuführen. Diese umfasst im Einzelnen: Für die Neubaugeschosse: Baustelleneinrichtung — Reinigung TGA-Leitungen im Deckenbereich — Bodenflächen — Innenwandflächen — Fenster/Fenstertüren — Treppenhaus-Umwehrungen — Personenaufzüge (Portale und Kabinen) — Alu-Glas-Systemtrennwände — Heizkörper — Teeküchenzeilen — WC-Einrichtung samt Armaturen — Beleuchtung — Sonstige Elemente — Außenfassade — Sonstige Leistungen // Für die Bestandgeschosse: Bodenfläche der Mittelzone/notwendige Flure — Treppenhäuser — Treppenhaus-Umwehrungen — Alu-Glas-Fassade und Einzelfenster in Lochfassade — WC-Bereiche — Innentüren — Sonstige Elemente — Sonstige Leistungen Ausführungszeitraum: 48. bis 51. Kalenderwoche 2026 (Dies entspricht der Angabe unter Nr. 5.1.3. der Bekanntmachung)
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📅 Laufzeit endet am 18.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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. 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GSI Gebäudeservice GmbHZuschlagswert 27.324 €1 Veröffentlichung
- 07.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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