AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Teilsanierung Friedrich-Ebert-Schule
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Luckenwalde, Luckenwalde
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- Frist (Submission)
- 16.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 236.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Friedrich-Ebert-Grundschule ist eine sich in Trägerschaft der Stadt Luckenwalde befindende Grundschule. Als Schulträgerin ist die Stadt u. a. für die bauliche Instandhaltung des Gebäudes zuständig. In den letzten Jahrzehnten wurde das Schulgebäude unter Berücksichtigung der Haushaltslage sukzessive instandgesetzt bzw. saniert und den heutigen Bildungsstandards (Stichwort: Digitalisierung) angepasst. Nichtsdestotrotz bestehen weiterhin bauliche Mängel und Missstände, die im Rahmen einer Teilsanierung behoben werden sollen. Hierbei geht es maßgeblich um die Erneuerung bzw. denkmalgerechte Sanierung aller Fenster, die energetische Ertüchtigung des Schulgebäudes, die klima- und bedarfsgerechte Gestaltung der rückwärtigen versiegelten Fläche mit der Fahrradabstellanlage sowie ein bedarfsgerechter Umgang mit der denkmalgeschützten Bunkeranlage auf dem Gelände. Um künftig für die Friedrich-Ebert-Grundschule sinnvolle Bauabschnitte zu bilden und auch Fördermittel einwerben zu können macht es sich erforderlich, das gesamte Schulobjekt ganzheitlich zu untersuchen und eine mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmte und für die Stadt Luckenwalde finanziell tragfähige Entwurfs- und Genehmigungsplanung, zu erarbeiten (siehe Leistungsbeschreibung).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 29 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.