AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien 2025-2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW — Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) AöR — Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe(CVUA-OWL) AöR — Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) AöR — Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen) AöR — Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen — Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen — Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen — Polizeipräsidium Bonn
- Veröffentlicht
- 14.11.2024
- Frist (Submission)
- 13.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 24300000 — Chemische Erzeugnisse
- Branche
- Sonstiges
Beschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. 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Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten. — Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung