AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabeverfahren ‚Rhein-Sieg-Express‘ (RE 9)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband go.Rheinland, Köln
- Veröffentlicht
- 14.11.2024
- Frist (Submission)
- 12.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 60210000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im SPNV im Zuständigkeitsbereich der SPNV-Aufgabenträger auf der Basis eines Bruttoverkehrsvertrages für den ‚Rhein-Sieg-Express‘ (RE 9) für einen Interimszeitraum ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025, voraussichtlich am 14.12.2025. Der Verkehrsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 6 Jahren, beginnend vom 14.12.2025 bis zum 13.12.2031. Zudem haben die SPNV-Aufgabenträger das Recht, zwei Verlängerungsoptionen für jeweils ein Jahr bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2032, voraussichtlich am 11.12.2032 bzw. zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2033, voraussichtlich am 10.12.2033, einseitig auszuüben. Die Vergabeunterlagen werden daher aus einen Verhandlungsvorbehalt für eine weitere Verlängerung der Leistung enthalten, wenn dies aufgrund der anstehenden Fahrzeugbeschaffung und deren Zeitschiene erforderlich werden sollte. Der ‚Rhein-Sieg-Express‘ (RE 9) hat folgenden Streckenverlauf: Aachen Hbf – Düren – Köln Hbf – Au (Sieg) – Betzdorf (Sieg) – Siegen Hbf. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 2,5 Mio. Zkm pro Normjahr.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 72 Monate
- Beginn
- 14.12.2025
- Ende
- 13.12.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.