AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0b4e47f5-9b98-4222-a802-51a47ecf46ea) · Abgerufen am 18.08.2026 06:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-694964-2023/

Vergabe von Leistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Peine

Notice-ID: ted-694964-2023 · Procedure-ID: 74fed72c-18a1-48a8-8aa3-c382c9091019

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Peine, Peine
Veröffentlicht
06.11.2023
Frist (Submission)
21.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
23.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fahrten zu Schulen in Braunschweig — LOS 2 - Fahrten zu Schulen in Hannover — LOS 3 - Fahrten zu Schulen in Hildesheim — LOS 4 - Fahrten zur Astrid-Lindgren-Schule in Ilsede — LOS 5 - Fahrten zur Schule Ilseder Hütte — LOS 6 - Fahrten zur Pestalozzischule — LOS 7 - Fahrten zu Schulkindergärten und Sprachförderschulen im Landkreis Peine — LOS 8 - Fahrten zu sonstigen Schulen in Peine, Ilsede, Edemissen, Hohenhameln — LOS 9 - Fahrten zu sonstigen Schulen in Wendeburg, Vechelde, Lengede, Wolfenbüttel

Lose

9 Lose.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).