Das Gebäude der kath. KiTa ELFE weist erhebliche Mängel auf. Um die Kita zukunftssicher zu gestalten, besteht dringender Handlungsbedarf. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kita neu gebaut werden soll. Hierfür muss zunächst das jetzige Jugendheim abgerissen werden. Der 2010 geschaffene Anbau, indem sich zurzeit die Krippe befindet, soll aufgrund des guten Zustandes erhalten bleiben. Im Gruppenraum soll die Bücherei untergebracht werden. Die anderen Räumlichkeiten sollen für die Kita umgenutzt werden. Das jetzige Kita-Gebäude soll während des Neubaus stehen bleiben. So müssen während der Bauphase keine Ersatzräumlichkeiten für die Kinder geschaffen werden. Nach Fertigstellung und Bezug des neuen Gebäudes wird die alte Kita abgerissen. Auf dem frei werdenden Platz wird anschließend der neue Spielplatz errichtet. Das Gebäude und das Grundstück befinden sich zurzeit im Eigentum der kath. Kirchengemeinde Lorup. Die Gemeinde Lorup wird Bauherrin des neuen Gebäudes und mittels Erbpachtvertrag auch Eigentümerin des Gebäudes werden. Die Trägerschaft wird weiterhin bei der Kirchengemeinde bleiben. Zeitplan: 1. Bauvorhaben: Beginn nach Auftragserteilung 2. Genehmigungsplanung: ca. 3 Monate 3. Ausführungsplanung: ca. 3 Monate 4. Ausschreibung: Beginn Dezember 5. Bauphase: ca. 15 Monate 6. Einzug: Ende 2027/Frühjahr 2028
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
19 von 19 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1
65% Qualität65 %
Qualität
15 % Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit
50 % Methodik der Maßnahmendurchführung
35% Preis35 %
Preis
35 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in
§ 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWG). Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werdern, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
· 13.08.2026
KI Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt schreibt Vermessungsleistungen zur Modernisierung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden (Altmark) aus.
Historischer Durchschnitt aus 304.445 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.961 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: