Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien: a) Anzahl der wertungsfähigen Referenzen Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien lit a) liegt danach bei 10 Punkten. b) Qualitative Projektmerkmale der Referenzen Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Be-werber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 2 multipliziert. Die maximal erzielbare Punktzahl bei den Auswahl-kriterien lit b) liegt bei 30 Punkten. Die qualitativen Projektmerkmale, die jeweils für sich betrachtet und mit den angegebenen Punkten gewertet werden, lauten wie folgt: Planungsgegenstand: Die Referenzleistung betraf die Planung eines Brückenbauwerks, das in die Honorarzone IV oder höher gemäß § 44 Abs. 4, 5 i.V.m. Anlage 12.2 der HOAI einzu-ordnen war und eine Großbrücke in Spannbetonbauweise betraf = 3 Punkte Planungsleistungen Die im Rahmen der Referenzleistung erbrachten Planungsleistungen - erfassten neben der Leistungsphase 5 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung auch die Leistungsphase 5 des Leistungs-bildes Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI oder die Leistungsphase 5 der Fachplanung Technisches Ausrüstung gemäß § 55 HOAI = 4 Punkt