AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 03:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-697568-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Gesundheitscampus Marbach | Verhandlungsverfahren m.Teilnahmewettbewerb nach der VgV zur Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke u.Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 43, 47 HOAI

Notice-ID: ted-697568-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH
Veröffentlicht
15.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Zuschlagswert
302.669 €

Beschreibung

Die Neustrukturierung des Gesundheits- und Bildungsangebots am Standort des Krankenhauses Marbach setzt eine bauliche Neuordnung des Areals voraus. Die RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH ist Eigentümerin der Fläche auf Gemarkung der Stadt Marbach am Neckar und Vorhabenträgerin für die planerische Neuordnung. Zur Findung alternativer Konzeptansätze hat die RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH im Einvernehmen mit der Stadt Marbach einen städtebaulichen Planungswettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb zeigte konzeptionelle Vorschläge für die städtebauliche Neuordnung auf Grundlage eines festzulegenden Bauprogramms, unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Bestands sowie der städtebaulichen Anbindung an die Stadt Marbach a.N. auf. Als Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplans ist die Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs bzw. die Überprüfung und Fortschreibung des Vorentwurfs aus dem Wettbewerb erforderlich. Das Wettbewerbsgebiet hat gemäß Auslobung eine Größe von 6,3 ha, hieraus ergibt sich ein Bruttobaugebiet von ca. 5,0 ha. Es wird von einer Geltungsbereichsgröße des städtebaulichen Entwurfs von 5,0 ha ausgegangen. Aktuell existiert ein qualifizierter Bebauungsplan vom 15.11.1968 mit einer Gebietsfestsetzung "Grundstück für Gemeinbedarf (Krankenhaus)" nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 f BbauG (Bundesbaugesetz 1960). Die in Zukunft geplanten baulichen Vorhaben sind nur teilweise auf heutigem Planungsrecht genehmigungszulässig, folglich muss langfristig neues Bauplanungsrecht geschaffen werden. Für den Bebauungsplan kann laut Auskunft der Verwaltung das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) angewendet werden. Um die Verwaltung der Stadt zu entlasten und das Verfahren zu beschleunigen, führt ein externer Beauftragter das Bebauungsplanverfahren durch. Ergänzend dazu soll die Objektplanung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 43, 47 HOAI für die Erschließung (Straßen und Entwässerung) erarbeitet werden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieurbüro Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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