AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 07:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-700311-2024/

Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13.11.2020.

Notice-ID: ted-700311-2024 · Procedure-ID: f760bcc0-4fda-456e-b255-4c60f43d517d

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Pechbrunn
Veröffentlicht
18.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Energie & Umwelt

Beschreibung

Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse im LOS 1 (Pechbrunn, Silberrangen 1 und 2) beträgt 149 Adressen. — Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse im LOS 2 (Preisdorf 2, Frankengrünweg 1) beträgt 2 Adressen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).