AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EGU HEN (EA und QS)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Harz Energie Netz GmbH, Osterode am Harz
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
- Frist (Submission)
- 18.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 65200000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Auftraggeber planen die Anpassung sämtlicher Gasverbrauchsgeräte (GVG) in ihren Gasversorgungsgebieten von Erdgas L (low calorific gas) auf Erdgas H (high calorific gas). Im Netzgebiet der Auftraggeber handelt es sich nach aktuellem Stand ca. 105.000 Messlokationen (ca. 126.000 GVG bei einem Faktor von 1,2), davon ca. 230 RLM-Kunden. Die Schaltzeitpunkte sind aktuell für die Netzgebiete für März/April 2027, September/Oktober 2027, März/April 2028 und März/April 2029 geplant. Die Messlokationen verteilen sich ungleichmäßig auf die vier Schaltzeitpunkte (ca. 40.000 in 2027 (davon ca. 7.000 MeLo im Frühjahr und ca. 33.000 MeLo im Herbst), ca. 42.000 in 2028, ca. 24.000 in 2029). Die Auftraggeber suchen mit diesem Ausschreibungsverfahren einen Dienstleister sowohl für die Erhebung- und Anpassungsdienstleistungen als auch für die Qualitätssicherung. Weitere Einzelheiten zu den Netzdaten und den Schaltterminen werden in den ***1_Bewerbungsbedingungen*** erläutert, die gemäß Punkt I.3 abrufbar sind. Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke (u.a. G 680 (A), 03/2020, G 676-B1, 10/2011, G 695 (A), 03/2019, G 106 (M), 08/2017 und G 107 (M), 02/2020), maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Lose
7 Lose.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 MONTHS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.