AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 01:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-700698-2024/

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Korrektur der VAB vom 06.12.2023 mit der Kennung 2023-OJS235-738987-de. Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, bündelfreie Linien 650, 652, 653 und 653A.

Notice-ID: ted-700698-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Böblingen — Landratsamt Enzkreis
Veröffentlicht
18.11.2024
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, gemeinsam mit dem Enzkreis, als federführen-de Behörde im Wege eines offenen Verfahrens einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Verkehrsleistung der bündelfreien Linien 650, 652, 653 und 653A mit Wirkung zum 01.01.2026 (Betriebsbeginn) zu vergeben. Es handelt sich um eine Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien: Linie 650 Leonberg-Rutesheim-Perouse-Heimsheim-Mönsheim-Wiernsheim Linie 652 Leonberg – Rutesheim – Perouse – Heimsheim – Friolzheim - Tiefenbronn Linie 653 Weissach – Mönsheim – Wimsheim – Friolzheim – Heimsheim – Perouse – Rutesheim - Leonberg Linie 653A Rutesheim-Perouse-Heimsheim-Tiefenbronn-Heimsheim-Friolzheim-Wimsheim- Mönsheim-Wiernsheim(-Lohmersheim) In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.142.938 Nutzkilometer pro Jahr. Teilweise werden auf den Linien Gelenkzüge eingesetzt. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz, deren Vergabe als Gesamtleistung beabsichtigt ist. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne der Landkreise Böblingen und Enzkreis in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Vorinformation seiner Veröffentlichungspflicht nach Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III. verwiesen.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).