AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Versicherungsdienstleistung für Gebäude und Inventar sowie für die KFZ-Versicherung des Fuhrparks in 2 Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Märkischer Kreis - Der Landrat, Lüdenscheid
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Frist (Submission)
- 10.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 66515200 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2.500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Los 1 - Gebäude- und Inventarversicherung Versicherung des kommunalen Gebäude- und Inventarbestands des Märkischen Kreises als Sammelversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und Objektliste insbesondere Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Raub sowie die ausdrücklich einbezogenen weiteren Gefahren und Kostenpositionen. Hinzukommende Objekte werden ausschließlich innerhalb des bekannt gemachten Höchstumfangs und unter den vertraglich festgelegten Voraussetzungen einbezogen. — Versicherung der Kfz-Flotte des Märkischen Kreises mit voraussichtlich 153 Fahrzeugen, darunter rund 65 Fahrzeuge des Rettungswesens sowie Fahrzeuge und Abrollbehälter des Katastrophenschutzes. Gegenstand sind insbesondere Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung sowie die in der Leistungsbeschreibung verbindlich festgelegten Zusatzdeckungen. Unterjährige Zu- und Abgänge werden nach den angebotenen Stückpreisen innerhalb des Höchstumfangs abgerechnet.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 50 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.