AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 19:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-701057-2024/

Einführung Clinical Decision Support Systems für die Früherkennung klinischer Krankheitsbilder

Notice-ID: ted-701057-2024 · Procedure-ID: 1412da9c-37c9-45a7-ad02-387c9535a113

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Stammdaten

Auftraggeber
AKG Klinik Hohwald GmbH, Neustadt in Sachsen
Veröffentlicht
15.11.2024
Frist (Submission)
02.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48180000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein Clinical Decision Support Systems (CDSS). Das zertifizierte CDSS soll dazu beitragen, häufig auftretende und mit einer hohen Mortalität verbundene Krankheitsbilder mithilfe von KI-Modellen zu erkennen und in Echtzeit entsprechende Warnungen direkt in die Krankenhausinformationssysteme (KIS) zu übermitteln. Dabei wird für jedes ausgewählte Krankheitsbild ein eigenständiges KI-Modell (nachfolgend auch als „Modell“ bezeichnet) eingesetzt, um eine präzise und zielgerichtete Unterstützung bei der klinischen Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Wochen
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).