AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/701686-2024) · Abgerufen am 05.08.2026 20:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-701686-2024/

Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde - hier: Objektplanung

Notice-ID: ted-701686-2024 · Procedure-ID: 0793b6d3-e420-4dee-aa00-48d7262d9b48

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oelde
Veröffentlicht
18.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Vergabe der Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die nachfolgend zusammengefassten Maßnahmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (zunächst bis zum Abschluss der LPH 4) vorgesehen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht auch bei weiterer Durchführung des Verfahrens nicht. Maßnahmen: 1. Umgestaltung der Grundschule auf Grundlage der Ergebnisse der Phase 0. Dies beinhaltet die Umstrukturierung des Bestandsgebäudes und die Errichtung von Zubauten mit ca. 1200-1400 m² BGF für ggfls. Mensa, Eingangsbereich/Halle, offene Lernlandschaft und Verwaltung 2. Kernsanierung des Bestandsgebäudes 3. Energetische Sanierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik auf Grundlage des GEG 2023 Das Gesamtbudget für die Maßnahme beträgt 6,7 Mio. EUR und umfasst die Kosten der Kostengruppen 300,400+700 nach DIN 276.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.11.2024
Ende
31.08.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CKRS Architekten

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).