Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Mindestbedingung) Beschreibung: Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bieter, bei Bietergemeinschaften mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, oder im Falle der Eignungsleihe von dem Unternehmen, bei dem die Eignung geliehen wird über für die Ausführung des Auftrags erforderliche Zertifizierungen gemäß der nachfolgenden Aufzählung verfügt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorliegen der Zertifikate und deren Gültigkeit nachzuweisen. Die vorgelegten Nachweise und Zertifikate müssen mindestens bis zum Ablauf der Bindefrist des Angebots gültig sein. Der Bieter verpflichtet sich, im Falle einer Zuschlagserteilung sämtliche für die Auftragsausführung erforderlichen Zertifizierungen und Anerkennungen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und bei Ablauf rechtzeitig zu erneuern. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis der fortbestehenden Gültigkeit jederzeit zu verlangen. Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren und der Verlängerung der Bindefrist sind die Zertifizierungen vor Zuschlagserteilung zu erneuern, falls die Zertifizierungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig sein sollten. Mindestens eine der folgenden Zertifizierungen ist als Mindestanforderung durch Eigenerklärung in Anlage B nachzuweisen: - gültige Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, Modul G1 oder - gültige Zertifizierung gemäß Druckgeräterichtlinie (DGRL) nach DIN EN ISO 3834 Teil 3 und AD 2000 - Merkblatt HP0