Eignungskriterien - siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=303685
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.2) sowie der Anlage hierzu aufgelistet.
Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen bemisst sich an der Erfüllung folgender Kriterien:
1.1 Allgemeine Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen werden im Allgemeinen an jede der drei Referenzen gestellt:
- Leistungsgegenstand: Generalentwässerungsplanung
- Leistungsstand: abgeschlossen,
- Alter der Referenzprojekte nicht älter als 10 Jahre; Übergabe nicht vor 01.11.2016.
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1.2 Besondere Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen werden im Besonderen an die drei Referenzen im Gesamten gestellt:
1.2.1 Mindestens eine der drei Referenzen mit Kanalnetzberechnung,
1.2.2 mindestens eine der drei Referenzen mit Schmutzfrachtberechnung,
1.2.3 mindestens eine der drei Referenzen mit Kanalnetzlänge 100 km.
Aus der Beschreibung der Referenzen im Formblatt III.110.a (Liste Referenzen) müssen die zugeschriebenen, allgemeinen und besonderen Mindestanforderungen eindeutig und vollständig hervorgehen.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers oder des Auftraggebers vorgelegt wird.