AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.subreport.de/E12537398) · Abgerufen am 06.11.2026 17:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-702288-2026/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Natronlauge 50%ig

Notice-ID: ted-702288-2026 · Procedure-ID: 88b4739c-a505-439e-81a2-eaea31696159

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Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
11.10.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24311521 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 2.600 Tonnen Natronlauge 50%ig an den Bereich Sanierung Königstein der Wismut GmbH. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Für das zu liefernde Material gelten folgende Qualitätsanforderungen: - Dichte: 1,52 kg/l - Gehalt (acidim.): 49,0 - 51,0% maximale Verunreinigungen: - Chlorid (Cl): 0,01% - N gesamt (als N): 0,002% - Phosphat (PO4): 0,002 % - Sulfat (SO4): 0,01% - Carbonat (als Na2CO3): 1% - Schwermetalle (als Pb): 0,002% - Aluminium: 0,002 % - Arsen: 0,00004 % - Calcium: 0,005 % - Kupfer: 0,001 % - Eisen: 0,005 % - Magnesium: 0,005 % - Nickel: 0,001 % - Blei: 0,001 %

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).