AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Krankentransporten im öffentlichen Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin ab dem 01.05.2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister, Schwerin
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
- Frist (Submission)
- 17.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 75250000 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RDG M-V, zur Abdeckung des Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie im Ausnahmefall die Durchführung von Hilfeleistungen in der Notfallrettung, wenn kein anderes, besser geeignetes Rettungsmittel zur Verfügung steht bzw. dessen Eintreffen so verzögert ist, dass nach Einschätzung der Leitstelle dringender Hilfe durch ein Einsatzmittel des Leistungserbringers erfolgen muss. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten überdies auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne der RDPVO M-V Abschnitt 5 auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen (z.B. Einsatz bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) als Rettungsmittel gem. der MANV-Planung des Trägers). Auch besteht die Verpflichtung die beschriebenen Leistungen auch außerhalb der Rettungsdienstbereiches Schwerin zu erbringen, da die Träger zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit verpflichtet sind. Im Leistungsumfang enthalten ist ebenfalls eine zusätzliche Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten sowie des ungeplanten Mehrbedarfs.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.