Eignungskriterium sind Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 3 Jahren. Dabei werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Umbau oder die bauliche Erweiterung (Anbau oder Aufstockung) eines Nichtwohngebäudes. b) Zum Leistungsbild Tragwerksplanung wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 5 bearbeitet und ist abgeschlossen. c) Das Tragwerk entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021. d) Die Baukonstruktionskosten für die Kostengruppe 300 (entspr. DIN 276) betrug mind. 750.000 EUR ohne MwSt. e) Die zum o.g. Leistungsbild erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.11.2023 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme des Vorhabens durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag. Mindestanforderung an die Eignung ist, dass Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 6 abdecken, wobei nur im zuvor erläuterten Sinne abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden. Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bzw. welche konkreten Teilleistungen bearbeitet hat. Die Referenzen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage B00-1 bereitgestellten Bieter-Referenzformular zu belegen.