Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A zwei Referenzen anzugeben (Mindestanforderung). Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang sowie Komplexität des Vorhabens vergleichbar sein und deshalb jeweils die folgenden Mindestanforderungen (1) bis (3) erfüllen: (1) Bauleistungen im Bestand im Bereich der Neuinstallation oder Änderung von Sprinkleranlagen oder vergleichbar (2) Auftragsvolumen i.H.v. mindestens EUR 500.000,00 (netto) und (3) nicht älter als fünf Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist, erbracht worden sein. Es ist außerdem für jede Referenz (1) bis (4) anzugeben: (1) Projektbezeichnung, (2) Auftraggeber mit Kontaktdaten (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail), (3) Anschrift des Auftraggebers (Straße, PLZ, Ort, Staat), (4) Beschreibung der erbrachten Leistungen (Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenz; Art und Umfang der erbrachten Leistungen; den besonderen Herausforderungen des Referenzprojektes; sonstigen Merkmalen des Referenzprojekts).