AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/210145) · Abgerufen am 23.10.2026 11:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-703112-2026/

Planung der Modernisierung von Aufzügen nach GBU, Paket 6

Notice-ID: ted-703112-2026 · Procedure-ID: 0d3ceeb2-bd26-4bb5-bd98-270bb5750996

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Stammdaten

Auftraggeber
GESOBAU AG, Berlin
Veröffentlicht
21.10.2026
Frist (Submission)
09.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Zuge der Mängelbeseitigungen der erstellten Gefährdungsbeurteilungen (GBU) von mehr als 850 Aufzugsanlagen im Bestand der GESOBAU AG, wird die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung für die Abarbeitung der weiteren Mängel beauftragt. Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Aufzugsanlagen im Bestand der GESOBAU. Die Aufteilung erfolgt in Titel 1-3 und beinhaltet folgende geplante Maßnahmen: - Titel 1: Ersatzanlagen/Komplettaustausch – 15 Anlagen - Titel 2: Modernisierung (mit Wartungsausschreibung) – 31 Anlagen - Titel 3: Bearbeitung der Maßnahmen aus GBU für 16 Anlagen unterschiedlicher Hersteller

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).