AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/703348-2026) · Abgerufen am 12.10.2026 22:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-703348-2026/

Inhousevergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im integrierten Verkehrsnetz Kreis Heinsberg einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung

Notice-ID: ted-703348-2026

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Heinsberg
Veröffentlicht
12.10.2026
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik

Beschreibung

Der Kreis Heinsberg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Aufgabenträger für den ÖPNV und gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW und § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugleich zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt die Inhousevergabe eines öDA an die WestVerkehr GmbH. (Geilenkirchener Kreisbahn 1, 52511 Geilenkirchen, E-Mail: info@westverkehr.de, Telefon: +49 2431 886765). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C 266/17 und C 267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Die Inhousevergabe umfasst das Zielnetz 2028 als integriertes Verkehrsnetz Kreis Heinsberg als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend der Anlage zum "Ergänzenden Dokument". Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzenden Dokument“ und dem Nahverkehrsplan Kreis Heinsberg 2025 zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://service.kreis-heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/149841/show und der Nahverkehrsplan Kreis Heinsberg 2025 unter https://service.kreis-heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/149843/show zugänglich und abrufbar. Anwendung findet der Rheinlandtarif nebst den Übergangstarifen, Bundestarifen (z.B. Deutschlandticket), Landestarifen (z. NRW-Tarif) und Sondertarifen (z. B. euregioticket). Alle Tarife im Rheinlandnetz sind im Internet unter https://www.go-rheinland.com/rheinlandtarif abrufbar. Des Weiteren sind im Kreis Heinsberg und bei Fahrten in das übrige Rheinlandnetz die geltenden Beförderungsbedingungen, Qualitätsstandards und Richtlinien zu beachten. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 12.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von zehn Jahren am 11.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der WestVerkehr GmbH für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z.B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben des Kreises Heinsberg. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehren in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von anderen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse oder der Einsatz von autonom fahrender Fahrzeuge), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeugmanagement, zum Beschwerdemanagement und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die WestVerkehr GmbH ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20 % bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20 Verg 26/17).

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).