Mehr Details
Entwicklung Grundschulstandort „Lindenschule“, 02977 Hoyerswerda, Los 2 Tragwerksplanung, Los 3 TGA AnlGr 1-3, Los 4 TGA AnlGr 4-5 Objektplanung Gebäude
Große Kreisstadt Hoyerswerda
Vergabe-Ergebnis
-
Los 2 VergebenTragwerksplanung🏆 Mathes Beratende Ingenieure GmbH · Chemnitz
-
Los 3 VergebenTechnische Ausrüstung, AnlGr 1-3🏆 Planungsbüro Roth GmbH · Pirna
-
Los 4 VergebenTechnische Ausrüstung, AnlGr 4-5🏆 Elektroplanung Bautzen GbR · Bautzen
- Elektroplanung Bautzen GbR
- Mathes Beratende Ingenieure GmbH
- Planungsbüro Roth GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Beschreibung
Entwicklung des Grundschulstandortes „Lindenschule“, Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 — Entwicklung des Grundschulstandortes „Lindenschule“, Planungsleistungen Techn. Ausrüstung, AnlGr 1-3 gem. § 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 — Entwicklung des Grundschulstandortes „Lindenschule“, Planungsleistungen Techn. Ausrüstung, AnlGr 4-5 gem. § 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9
Passende Ausschreibungen automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 5× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Das Honorar ist mit 100 % Preis das einzige Zuschlagskriterium. Zur Wertung gelangt die Gesamtsumme aus Grundhonorar, Umbauzuschlag, Besonderen Leistungen, Nebenkosten und Summe Stundensätze (je 1 Std.). 100 %Preis
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Elektroplanung Bautzen GbR · Mathes Beratende Ingenieure GmbH · Planungsbüro Roth GmbHZuschlagswert 531.887 €1 Veröffentlichung
- 12.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →