AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 08:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-703996-2023/

Veröffentlichung (Publikation) von Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien

Notice-ID: ted-703996-2023 · Procedure-ID: 8c038a7c-1ac0-40fd-b5c3-160644878226

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Veröffentlicht
20.11.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) als Auftraggeber (AG) veröffentlicht für rund 40 Behörden im Ressort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bundesweit jährlich ca. 400 Stellenanzeigen in Printmedien und ca. 1.700 in Onlinemedien. Der Auftragnehmer (AN) übernimmt dabei folgende Leistungen für den Bereich Print: Erstellung der jeweiligen Druckvorlagen für die Anzeigen (graphische Gestaltung, Lektorat, Satz, Bildbearbeitung). Es soll auch die Möglichkeit geben, weitere Bilder in Stellenausschreibungen zu verwenden. Erstellung und ansprechende Gestaltung von Imageanzeigen (siehe Beispiel Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) im Rahmen von Sonder-/Großausschreibungen. Das Layout der Imageanzeigen weicht vom normalen Layout der Stellenanzeigen dahingehend ab, dass Collagen aus gelieferten Bildern erstellt werden müssen und lediglich mit Schlagwörtern und/oder kürzeren Textpassagen gearbeitet wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
as mediendesign Inh. Andrea Sindermann e. K.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).