AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 06:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-704167-2023/

Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Konzeptvergabe Konversion Altes Krankenhausareal Bad Saulgau

Notice-ID: ted-704167-2023

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Saulgau
Veröffentlicht
20.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85100000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Stadt Bad Saulgau sucht im Rahmen einer Konzeptvergabe einen Investor und Entwickler für den Standort des ehemaligen Krankenhausareals Bad Saulgau. Gegenstand der Konzeptvergabe ist die Konversion des Alten Krankenhausareals zu einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Zentrum für Gesundheit und Pflege. Im Rahmen der Konzeptvergabe wird einem Investor und Entwickler die Möglichkeit zum Erwerb der Grundstücke verschafft. Er verpflichtet sich, das Areal entsprechend seinem angebotenen architektonischen Konzept sowie Nutzungs- und Betreiberkonzepts zu entwickeln (Planung und Bau) und für die Dauer von mindestens 25 Jahren zu betreiben. Als Grundlage der Konzeptvergabe wird eine immobilienwirtschaftliche Analyse zur Nachnutzung des Krankenhausareals von bulwiengesa, Dr. Piasecki, zur Verfügung gestellt Der räumliche Umgriff dieser Konzeptvergabe umfasst das gesamte Areal des Alten Krankenhauses Fl.Nr. 2957/1 und 1960, Gemarkung Bad Saulgau, in der Stadt Bad Saulgau. Das Krankenhausareal weist folgende Kennziffern auf: - Grundstücksfläche ca. 22.118 m2 - überbaute Grundfläche ca. 3.000 m2 (Altes Krankenhaus) zuzüglich ca. 476 m2 (Ärztehaus), - BGF ca. 10.234 m2. Das alte Krankenhausareal soll in seiner bisherigen Funktion wertig bewahrt und behutsam im Sinne des Allgemeinnutzens (Betreuung, Fürsorge, medizinische und Gesundheitsdienstleistungen für alle Altersschichten) entwickelt werden. Angestrebt in diesem Sinne wird die Ausbildung eines stark durchgrünten Betreuungs-, Pflege- und Medizinquartiers in einer für die Gesamtbevölkerung zugänglichen, parkartigen Siedlungslandschaft. Leitbild ist das städtische Qualitätsversprechen „ALLENgerecht“, das nicht weniger als die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger an solchen Bau- und Landschaftsstrukturen und Einrichtungen gewährleisten soll. Das Grundstück liegt aktuell im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Stadt Bad Saulgau hat jedoch einen Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan gefasst. Als städtebauliche Ziele werden angestrebt: - Maß der baulichen Nutzung max. 5 Geschosse - Quartiersbildung mit hoher Aufenthaltsqualität - Erhalt des Landschaftselements prägende Hangkante mit großem Gehölzbestand - Sicherung der Vernetzung des Stadtbachtalraumes (Fußgänger, Fahrradfahrer, Naherholung, Grünvernetzung, Anbindung Altstadt und Forum, Niederschlagswasserrückhaltung) - Neuordnung der Verkehrserschließung (Anfahrbarkeit von West und Ost; möglichst verkehrsberuhigtes Gebiet) - Konzentration des Parkverkehrs, z.B. Parkdeck. Die Planunterlagen für das Krankenhausareal werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Der erfolgreiche Bieter erhält die Möglichkeit, das Krankenhausareal zu dem angebotenen Kaufpreis vom aktuellen Eigentümer, der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH, zu erwerben. Die Stadt hat einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag mit der aktuellen Eigentümerin geschlossen, in dem sie berechtigt wird, einen dritten Käufer zu benennen. Dieser dritte Käufer soll mit dieser Konzeptvergabe ermittelt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).