AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistung Kanal-, Wasserleitungs-, Straßenerneuerung Breslauer-Danziger-Egerlandstraße Idstein
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Hochschulstadt Idstein, Idstein
- Veröffentlicht
- 14.11.2023
- Frist (Submission)
- 14.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Magistrat der Hochschulstadt Idstein und die Stadtwerke Idstein beabsichtigen die grundhafte Erneuerung der Verkehrsflächen der folgenden drei Straßen mit Austausch und Erneuerung der Hauptleitungen und der Hausanschlussleitungen für die Entwässerung und die Wasserversorgung: - Breslauer Straße (Teilstück zwischen Im Versuchsfeld und Danziger Straße) - Danziger Straße - Egerlandstraße In allen drei Straßenzügen werden neben der grundhaften Erneuerung der Verkehrsflächen die Wasserversorgungs- und die Entwässerungsleitungen mit sämtlichen Einbauten und Hausanschlüssen erneuert: Bestand: Breslauer Straße: ca. 2120 m² Verkehrsfläche ca. 240 m Entwässerungshauptleitung DN 300 - DN 500 ca. 290 m Wasserversorgungsleitung 26 angrenzende Wohngrundstücke Danziger Straße: ca. 2500 m² Verkehrsfläche ca. 330 m Entwässerungshauptleitung DN 300 ca. 320 m Wasserversorgungsleitung 39 angrenzende Wohngrundstücke Egerlandstraße: ca. 2080 m² Verkehrsfläche ca. 300 m Entwässerungshauptleitung DN 250 ca. 300 m Wasserversorgungsleitung 27 angrenzende Wohngrundstücke Die zu erbringende Ingenieursleistung gemäß Leistungsbild HOAI beinhaltet die Leistungsphasen 1 - 3 und 5 bis 9 (stufenweise Beauftragung) sowie die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2024
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.