AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 06:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-70421-2025/

Ortenau Klinikum Achern - Neubau Klinikgebäude 81022 (AC 20-30), VE1142 (KG340-350/410/440) Fertignasszelle

Notice-ID: ted-70421-2025 · Procedure-ID: 7b26b5b3-bdac-4ec7-9900-7939c8f3559e

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Stammdaten

Auftraggeber
Ortenau Klinikum gKAöR, Offenburg
Veröffentlicht
31.01.2025
Frist (Submission)
13.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45211310 — Bauleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Art und Umfang der Ausschreibung: ca. 118 St. FNZ GKV ca. 20 St. FNZ GKV ca. 2.221 St. Bogen Stahl niro Durchm. 18 mm ca. 1.902 St. Rohr Stahl niro geschweißt TW AD 18mm WD 1,0 mm ca. 1.435 St. Übergangsstück Einsteckende AG AD 18mm R 1/2" ca. 690 St. Wandbohrung ca. 420 St. Abdeckrahmen 1fach ca. 2.288 St. Installationsleitung NYM-J 5x1,5 ca. 690 St. Geräteanschlussdose AP IP2X bis 5x2,5mm2 ca. 2.070 St. Elektroinstallationsrohr PVC-U AD 20mm Beton ca. 1.247 St. Gerätedose Einbauhöhe ca. 118 St. Infrarotheizfläche elektrisch betrieben 450 W ca. 20 St. Heizkörper elektrisch betrieben 750 W ca. 236 St. L17.2 Einbauleuchte, mind. 2.571 lm, max. 25

Vertragslaufzeit

Beginn
14.04.2025
Ende
06.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).