AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 19:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-704256-2023/

Rahmenvereinbarung zur Planktonanalyse von Phyto- und Zooplankton

Notice-ID: ted-704256-2023 · Procedure-ID: 7605c4dd-7e9c-42d9-82c0-6c072fb7cf02

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
Veröffentlicht
16.11.2023
Frist (Submission)
19.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73111000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Referat „Mikrobielle Ökologie“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) untersucht im Rahmen verschiedener Aufträge und Maßnahmen das Schutzgut Wasser der Bundeswasserstraßen. Das Phytoplankton, seine Biomasse und Artenzusammensetzung ist für große Fließgewässer nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bewertungsrelevant. Zudem ist zur fachgerechten Beurteilung der Gewässergüte und des Stoffhaushalts von Bundeswasserstraßen die Kenntnis von Abundanzen und Artenzusammensetzungen der planktischen Tier- und Pflanzengemeinschaften unabdingbar. Im Durchschnitt (abhängig von unseren Messprogrammen) fallen pro Jahr jeweils ca. 150 Zoo- und Phytoplanktonproben aus dem limnischen Bereich (z.B. Saar, Mosel, Rhein, Havel, Elbe und andere Bundeswasserstraßen) sowie je ca.150 aus dem marinen Bereich (z.B. Weser-, Elbe- und Ems-Ästuar) zur Analyse an.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
31.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).