AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bundesstadt Bonn - Stadthalle in Bonn - Bad Godesberg: Denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Stadthalle - Planungsleistungen Gewerbliche Küchen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste, Bonn
- Veröffentlicht
- 17.11.2023
- Frist (Submission)
- 21.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des VgV Verfahrens ist die Planung der Großküche in Züge der denkmalgerechten Modernisierung und Instandsetzung der Stadthalle in Bonn - Bad Godesberg. Die Großküche besteht aus zwei Organisationseinheiten: a) Die Küche des Restaurants mit einem ebenerdigen Gastraum plus großzügiger Außenterrasse und einem Konferenzraum im Obergeschoss. Gesamtgästezahl ca. 200 Personen. b) Den Küchenbereich zur Versorgung des Tagungs- und Veranstaltungszentrums mit den übrigen Räumen: -Großer Saal, ca. 680 qm, etwa 450 bis 1000 Personen -Kleiner Saal, ca. 265 qm, etwa 120 bis 350 Personen -Parksäle I bis III, in drei Räume teilbar, etwa 20 bis 300 Personen -Terrassensaal, ca. 82 qm, etwa 50 bis 100 Personen -Brunnensaal, ca. 60 qm, etwa 30 bis 80 Personen -Raum Karajanflügel, ca. 98 qm, etwa 30 - 100 Personen -möglicherweise zusätzliche, kleinere Räume, je etwa bis 80 Personen Geplant wird eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-2 mit der Option einer schrittweisen Beauftragung der Leistungsphasen 3-9.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 207 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.